Öffnungszeiten:Pass-und Meldewesen
Montag - Freitag von 09.00 - 18.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten: Standesamt
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr,
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten:Friedhofsverwaltung
Montag, Mittwoch, Donnerstag 9.00-16.00 Uhr
Dienstag 9.00-18.00 Uhr
Freitag 9.00-12.00 Uhr
ehrenamtliche Wahlvorsteher und Beisitzer für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 gesucht
Am Sonntag, den 26. Mai 2019 finden in der Stadt Thale die Wahl zum 9. Europäischen Parlament und die Wahl des Kreistages für den Landkreis Harz, die Wahl des Stadtrates der Stadt Thale sowie die Wahlen der Ortschaftsräte Allrode, Altenbrak mit Almsfeld und Wendefurth, Friedrichsbrunn, Neinstedt, Stecklenberg, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben und Westerhausen statt. Für die Durchführung dieser Wahlen werden wahlberechtigte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Mindestalter 18 Jahre und Hauptwohnsitz in der Kernstadt Thale oder in einem ihrer Ortsteile gesucht, die in einem der fünf Wahllokale in der Kernstadt Thale (Klubhaus, Rathaus, 2 mal Grundschule „Auf den Höhen“ und Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen Anhalt), im Briefwahllokal (Rathaus Thale) oder in einem Wahllokal eines Ortsteils der Stadt Thale am 26. Mai 2019 mitarbeiten möchten. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird als Aufwandsentschädigung neben einem kleinen Imbiss im Wahllokal auch ein Erfrischungsgeld gezahlt. Interessierte können sich bei der Unterzeichnerin persönlich im Rathaus Thale, Zimmer 307 oder telefonisch unter 03947 / 470-307 melden.
Thale, 11.01.2019
gez. Michalk Gemeindewahlleiterin
Bodetal kompakt 2018 / 2019
Informationsbroschüre der Stadt Thale
erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Thale
Rathausplatz 1 06502 Thale
Nach 14-monatiger Bauzeit wurde jetzt der letzte Abschnitt der sanierten Landestraße 240 zwischen Thale und Westerhausen für den Verkehr freigegeben.
Ferienhausdorf in Thale offiziell eröffnet
Wirtschaftsminister Armin Willigmann persönlich eröffnete das neue Ferienhausdorf Thale, wo in 47 komfortablen Ferienhäusern, die im ersten Bauabschnitt fertiggestellt wurden, ab Ende Juli die ersten Gäste ihren Urlaub genießen werden.
Der Bau der Anlage, der in einem Rekord Tempo von nur 10 Monaten erfolgt, wurde mit Fördermittel des Landes unterstützt.
Bereits jetzt weist die Anlage eine sehr gute Auslastung auf, informierte der Geschäftsführer der Firma Novasol, Bernd Muckenschnabel. Dieser bekannte Ferienhausanbieter übernimmt die Vermarktung der Anlage. Aufgrund des europaweiten Vertriebsnetzes von Novasol erfolgen bereits jetzt 35 Prozent der Buchungen aus dem Ausland, bevorzugt aus Dänemark, Holland und Schweden.
Bürgermeister Thomas Balcerowski ist erfreut, dass der Strukturwandel im Eingangsbereich des Bodetals gelungen ist und mit neuen Gästen auch Einkommen und Arbeitsplätze in Thale gesichert werden.
Das neue Team, das künftig für den umfassenden Service der Gäste sorgen wird, stellte Hauptinvestor Peter Brinkmann vor. Dank der Sonnenstrahlen, die sich pünktlich zur Eröffnung noch einstellten, konnten die offiziellen Gäste gleich einmal das „beach feeling“ neben der Cocktail Bar erleben, wo Wanderer künftig nach Wandertouren durch das Bodetal ihre Füße im Sand entspannen können.
Breitbandversorgung in Thale
Schnelles Netz freigeschaltet
Mit einem symbolischen Knopfdruck haben Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU) und Roland Voigt, Regio-Manager der Telekom im Landkreis Harz, die Kernstadt sowie Friedrichsbrunn mit dem schnellen Internet verbunden.
INFORMATION über ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Hunden ab dem 01. März 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01. März 2016 wird das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 23. Januar 2009, GVBl. LSA S. 22 – HundeG LSA) geändert.
Neu ist unter anderem ein Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot mit gefährlichen Hunden (sog. Listenhunde). Zu diesen Listenhunden gehören die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Die Änderung betrifft grundsätzlich gewerbliche und nicht gewerbliche Hundezüchter, sowie auch jede Privatperson.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 4 HundeG LSA gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 HundeG LSA züchtet oder vermehrt oder mit diesen handelt.
Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hierzu im Ordnungsamt der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale.
Telefonische Rückfragen sind unter der Rufnummer: 03947 – 470 309 möglich.
Thale, den 05.01.2016
gez. Dr.Blosfeld
Amtsleiter Bauen und Ordnung