Der Personalausweis
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Seit 1. November 2010 wird in Deutschland der neue Personalausweis ausgegeben. Er kann alles, was der alte Personalausweis auch konnte - und noch viel mehr. Als handliches Dokument im Scheckkartenformat ist der neue Personalausweis weiterhin als sogenannter Sichtausweis zu verwenden. Darüber hinaus wird er für Bürger, die seine Zusatzfunktionen nutzen möchten, Transaktionen im Internet komfortabler und sicherer gestalten. Denn die auf dem Ausweis aufgedruckten Informationen sind zusätzlich digital auf dem integrierten Chip hinterlegt. So kann sich der Inhaber des neuen Personalausweises erstmals mit seinem Identitätsnachweis im Internet zu erkennen geben. Dabei behält er die volle Kontrolle über seine Daten.
Für die hoheitliche Ausweisfunktion steht es dem Bürger darüber hinaus frei, seine Fingerabdrücke im Chip des Ausweises speichern zu lassen. Das führt zu einer noch stärkeren Bindung zwischen Dokument und Inhaber.
Ihr bisheriger Personalausweis behält natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie jedoch Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen Neuen ersetzen möchten, ist dies jederzeit möglich.
Wer erhält einen Personalausweis?
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden, jedoch ohne eingeaschaltete Online-Funktion.
Informationen zur Antragstellung
Für die Bürger der Stadt Thale einschließlich aller Ortsteile erfolgt die Beantragung des Personalausweises im Bürgerbüro Thale.
Mitzubringende Unterlagen sind:
• bei ledigen Personen die Geburtsurkunde
• bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Bürgern die
Heiratsurkunde bzw. den Nachweis über die aktuelle Namensführung
und die Geburtsurkunde
• ein biometrisches Passbild
• der Personalausweis oder Reisepass
• die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Personalausweise müssen persönlich beantragt werden.
Zur Abholung des Personalausweises können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht ist formgebunden und wird bereits bei der Antragstellung auf Wunsch ausgehändigt. Der alte Personalausweis ist bei der Abholung in jedem Fall mitzubringen.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Wochen betragen. Diese obliegt nicht der Verantwortung des Bürgerbüros.
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt 6 Jahre für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gebühr beträgt 22,80€. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben beträgt die Laufzeit 10 Jahre. Die Gebühr beträgt 37.00 €.
Beantragung für Personen, die das 16. Lebensjahres noch nicht vollendet haben
• Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der Minderjährige allein antragsberechtigt. Die persönliche Vorsprache ist unter Vorlage eines Reisepasses, Personalausweis bzw. Kinderreisepass oder der Geburtsurkunde erforderlich.
• Die Verantwortung zur Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres hat die Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile die Zustimmung zur vorzeitigen Beantragung erteilen. Der Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich das Dokument bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Minderjährigen beantragen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Anwesenheit eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elterteils vorgelegt wird. Erforderliche Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderreisepass, Geburtsurkunde
• biometrisches Passbild (Größe von 45 x 35 mm im Hochformat)
• Ausweise der Sorgeberechtigten
• unterschriebene Zustimmungserklärung mit der Kopie der Unterschrift des Personalausweises bzw. Reisepasses des nicht anwesenden Elternteils. Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 3 Monaten erhalten.
Wichtig: Die Ausweisbehörde behält sich vor, zur Klärung von Zweifelsfällen die Vorlage von weiteren Unterlagen zu verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, Personenstandsurkunden insbesondere bei Namen mit diakritischen Zeichen, Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit etc.). Wir bitten um Verständnis, dass in diesen Fällen in der Regel eine erneute Vorsprache notwendig wird.