Elektronischer Reisepass
Für die Bürger der Stadt Thale erfolgt die Beantragung des Reisepasses im Bürgerbüro der Stadt Thale.
Ein Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
Grundsätzlich besteht keine Passpflicht. In vielen ost- und außereuropäischen Ländern ist ein Reisepass jedoch als Einreisedokument vorgeschrieben. Informationen über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erteilen die Reisebüros, die Botschaften oder die Konsulate, sowie das Auswärtige Amt.
Bei der Antragstellung für Kinder- und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen beide Elternteile zustimmen, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Zustimmung kann erfolgen durch Erscheinen beider sorgeberechtigter Personen mit gültigem Personalausweis oder durch Erscheinen eines sorgeberechtigten Elternteils mit Vollmacht und einer Personalausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten. Alleinsorgeberechtigte müssen eine Erklärung über ihre Sorgeberechtigung abgeben.
Das Kind bzw. der Jugendliche muss bei Anstragstellung anwesend sein.
Mitzubringende Unterlagen:
• bei ledigen Personen die Geburtsurkunde
• bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Bürgern die
Heiratsurkunde bzw. den Nachweis über die aktuelle Namensführung
und die Geburtsurkunde
• ein biometrisches Lichtbild im Hochformat 35 x 45 mm
• der Personalausweis oder Reisepass.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Dies dauert etwa vier bis fünf Wochen. Beantragen Sie daher Ihren neuen Pass rechtzeitig.
Der Reisepass ist begrenzt gültig:
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Dokumente besteht nicht.