Bürgerservice

Einwohnermeldeamt

Kontaktdaten Einwohnermelde­amt

Ansprechpartner:
Frau Illing, Frau Kleine, Frau Meisel, Frau Schäfer

Adresse:
Stadtverwaltung Thale
Rathausplatz 1
06502 Thale

Zimmer 100 (Bürgerbüro)

Tel: 03947/ 470-100
Fax: 03947/ 470-199

E-Mail:
illing@thale.de, kleine@thale.de, meisel@thale.de, schaefer@thale.de

Geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Krankheitsbedingt hat das Bürgerbüro in der Zeit vom 14.11.2024 – 03.01.2025 wie folgt geöffnet:

Montag09.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 bis 16.00 Uhr
Freitag09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 06.12.2024geschlossen
Samstag, 11.01.202509.00 bis 12.00 Uhr

 

Öffnungs­zeiten Bürgerbüro

Thale - Stadtverwaltung

Montag bis Freitag
09:00 - 18:00 Uhr

Jeden ersten Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr

Das Rathaus hat aus technischen Gründen jeden letzten Mittwoch im Monat ab 15.00 Uhr geschlossen.
Das Bürgerbüro hat wegen Schulungen jeden letzten Mittwoch im Monat bereits ab 12.00 Uhr geschlossen.

Im Rahmen der Feiertage hat das Bürgerbüro wie folgt geänderte Öffnungszeiten:

Mo., 23.12.202409.00 - 16.00 Uhr
Fr., 27.12.202409.00 - 12.00 Uhr
Mo., 30.12.202409.00 - 16.00 Uhr
Do., 02.01.202509.00 - 16.00 Uhr
Fr., 03.01.202509.00 - 12.00 Uhr
Sa., 04.01.2025geschlossen
Sa., 11.01.202509.00 - 12.00 Uhr

An-, Ab- & Ummeldungen

Sie benötigen:

  • ihren Personalausweis und Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Eine Anmeldung erfolgt erst nach dem Bezug einer Wohnung
  • Nach Einzug muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen.  
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
  • Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro

Sie benötigen:

  • ihren Personalausweis und Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Eine Ummeldung erfolgt nach einem Bezug einer Wohnung
  • Nach Einzug muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen.  
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
  • Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro

Sie benötigen:

  • ihren Personalausweis und Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Eine Abmeldung erfolgt bei einem Wegzug ins Ausland oder nach einem Auszug aus der Wohnung, ohne eine neue Wohnung im Inland bezogen zu haben.
  • Nach Auszug muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
  • Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro
 DurchwahlZN
Bürgerbüro03947 470 100100

Meldebescheinigungen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • Gebühr von 10,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Sie enthält Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Doktorgrad und Anschrift der betroffenen Personen
  • Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • Gebühr von 10,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung und enthält u.a. Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen
  • Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • Gebührenfrei für amtliche Zwecke

Wichtige Hinweise:

  • Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur   Person. Sie ist eine Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
  • Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung sind persönlich zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Die Nummer ist ein 11-stelliges numerisches Identifikationsmerkmal, welches jede steuerpflichtige Person erhält. Sie ändert sich im Laufe eines Lebens in der Regel nicht.
  • Die Steuer-ID ist persönlich zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
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Bürgerbüro03947 470 100100

Personalausweis

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Gebühr von 37,00€ (über 24 Jahre), 22,80€ (unter 24 Jahre)

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
  • Laufzeit Personalausweis für über 24-jährige beträgt 10 Jahre  
  • Laufzeit Personalausweis für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Gebühr von 10,00€

Wichtige Hinweise:

  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
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Bürgerbüro03947 470 100100

Reisepass

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Gebühr von 70,00€ (über 24 Jahre), 37,50€ (unter 24 Jahre)

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
  • Laufzeit Reisepass für über 24-jährige beträgt 10 Jahre  
  • Laufzeit Reisepass für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mind. 8 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Nachweis der Dringlichkeit
  • Gebühr von 26,00€

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
  • vorläufige Reisepässe können nur in dringenden Fällen ausgestellt werden (Nachweis z.B. Vorlage Buchungsunterlagen).
  • Laufzeit: Reisepass für über 24-jährige beträgt 10 Jahre
  • Reisepass für unter 24 -jährige beträgt 6 Jahre
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
  • Der vorläufige Reisepass wird in der Regel am folgenden Arbeitstag ausgehändigt.

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.

Für Kinder können von Geburt an Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.

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eID-Karte

Sie benötigen:

  • Personaldokument
  • Gebühr von 37,00€

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss ein Bürger eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sein.
  • Antragsteller muss mindestens 16 Jahre sein
  • Nur zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion, ist kein Ausweispapier
  • Laufzeit:   10 Jahre
  • Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen zu rechnen
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Führungszeugnisse

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis   
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen
  • Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für ein behördliches Führungszeugnis (Beleg-Art O): Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Schreiben des Arbeitgebers gem. § 30a BZRG
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich im zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Wird für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Schreiben des Arbeitgebers gem. § 30a BZRG
  • Vorlage der Anschrift der Behörde zum Verschicken
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich im zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Wird für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
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Gewerbezentralregister

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für juristische Personen: Handelsregister-Eintragungen der Firma
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Weiter Informationen finden sie hier:

 DurchwahlZN
Frau Lepsien309309
 DurchwahlZN
Frau Lepsien309309
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Bürgerbüro03947 470 100100

Übermittlungssperren

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Herr Oberacker312312
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Bürgerbüro03947 470 100100

Untersuchungs­berechtigungs­schein

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Die Beantragung muss vor der Untersuchung erfolgen.
  • Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro durch den/die Erziehungsberechtigten oder persönlich und wird sofort erstellt
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