Bürgerservice

Einwohnermeldeamt

Kontaktdaten Einwohnermelde­amt

Ansprechpartner:
Frau Illing, Frau Kleine, Frau Meisel, Frau Schäfer

Adresse:
Stadtverwaltung Thale
Rathausplatz 1
06502 Thale

Zimmer 100 (Bürgerbüro)

Tel: 03947/ 470-100
Fax: 03947/ 470-199

E-Mail:
illing@thale.de, kleine@thale.de, meisel@thale.de, schaefer@thale.de

Öffnungs­zeiten Bürgerbüro

Thale - Stadtverwaltung

Montag bis Freitag
09:00 - 18:00 Uhr

Jeden ersten Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr

Das Rathaus hat aus technischen Gründen jeden letzten Mittwoch im Monat ab 15.00 Uhr geschlossen.

An-, Ab- & Ummeldungen

Sie benötigen:

  • ihren Personalausweis und Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Eine Anmeldung erfolgt erst nach dem Bezug einer Wohnung
  • Nach Einzug muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen.  
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
  • Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro

Sie benötigen:

  • ihren Personalausweis und Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Eine Ummeldung erfolgt nach einem Bezug einer Wohnung
  • Nach Einzug muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen.  
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
  • Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro

Sie benötigen:

  • ihren Personalausweis und Reisepass
  • eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Eine Abmeldung erfolgt bei einem Wegzug ins Ausland oder nach einem Auszug aus der Wohnung, ohne eine neue Wohnung im Inland bezogen zu haben.
  • Nach Auszug muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
  • Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
  • Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Die Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro
 DurchwahlZN
Bürgerbüro03947 470 100100

Meldebescheinigungen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • Gebühr von 10,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Sie enthält Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Doktorgrad und Anschrift der betroffenen Personen
  • Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • Gebühr von 10,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung und enthält u.a. Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen
  • Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • Gebührenfrei für amtliche Zwecke

Wichtige Hinweise:

  • Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur   Person. Sie ist eine Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
  • Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung sind persönlich zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Die Nummer ist ein 11-stelliges numerisches Identifikationsmerkmal, welches jede steuerpflichtige Person erhält. Sie ändert sich im Laufe eines Lebens in der Regel nicht.
  • Die Steuer-ID ist persönlich zu beantragen.
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
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Personalausweis

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Gebühr von 37,00€ (über 24 Jahre), 22,80€ (unter 24 Jahre)

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
  • Laufzeit Personalausweis für über 24-jährige beträgt 10 Jahre  
  • Laufzeit Personalausweis für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Gebühr von 10,00€

Wichtige Hinweise:

  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
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Reisepass

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Gebühr von 70,00€ (über 24 Jahre), 37,50€ (unter 24 Jahre)

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
  • Laufzeit Reisepass für über 24-jährige beträgt 10 Jahre  
  • Laufzeit Reisepass für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mind. 8 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • die Geburtsurkunde bei ledigen
  • die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
  • Nachweis der Dringlichkeit
  • Gebühr von 26,00€

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
  • vorläufige Reisepässe können nur in dringenden Fällen ausgestellt werden (Nachweis z.B. Vorlage Buchungsunterlagen).
  • Laufzeit: Reisepass für über 24-jährige beträgt 10 Jahre
  • Reisepass für unter 24 -jährige beträgt 6 Jahre
  • Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
  • Der vorläufige Reisepass wird in der Regel am folgenden Arbeitstag ausgehändigt.

Kinderreisepässe werden seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt.

Für Kinder können von Geburt an Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.

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eID-Karte

Sie benötigen:

  • Personaldokument
  • Gebühr von 37,00€

Wichtige Hinweise:

  • Antragsteller muss ein Bürger eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sein.
  • Antragsteller muss mindestens 16 Jahre sein
  • Nur zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion, ist kein Ausweispapier
  • Laufzeit:   10 Jahre
  • Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen zu rechnen
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Führungszeugnisse

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis   
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen
  • Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für ein behördliches Führungszeugnis (Beleg-Art O): Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Schreiben des Arbeitgebers gem. § 30a BZRG
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich im zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Wird für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für ein erweitertes Führungszeugnis: Schreiben des Arbeitgebers gem. § 30a BZRG
  • Vorlage der Anschrift der Behörde zum Verschicken
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich im zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
  • Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
  • Wird für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
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Gewerbezentralregister

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • für juristische Personen: Handelsregister-Eintragungen der Firma
  • Gebühr von 13,00 €

Wichtige Hinweise:

  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens.
  • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen

Weiter Informationen finden sie hier:

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Frau Lepsien309309
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Frau Lepsien309309
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Übermittlungssperren

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Herr Oberacker312312
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Untersuchungs­berechtigungs­schein

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis
  • gebührenfrei

Wichtige Hinweise:

  • Die Beantragung muss vor der Untersuchung erfolgen.
  • Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro durch den/die Erziehungsberechtigten oder persönlich und wird sofort erstellt
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