Geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro
Krankheitsbedingt hat das Bürgerbüro in der Zeit vom 14.11.2024 – 29.11.2024 wie folgt geöffnet:
Montag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 - 16: 00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Thale - Stadtverwaltung
Montag bis Freitag
09:00 - 18:00 Uhr
Jeden ersten Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
Das Rathaus hat aus technischen Gründen jeden letzten Mittwoch im Monat ab 15.00 Uhr geschlossen.
Im Rahmen der Feiertage hat das Bürgerbüro wie folgt geänderte Öffnungszeiten:
Mo., 23.12.2024 | 09.00 - 16.00 Uhr |
Fr., 27.12.2024 | 09.00 - 12.00 Uhr |
Mo., 30.12.2024 | 09.00 - 16.00 Uhr |
Do., 02.01.2025 | 09.00 - 16.00 Uhr |
Fr., 03.01.2025 | 09.00 - 12.00 Uhr |
Sa., 04.01.2025 | geschlossen |
Sa., 11.01.2025 | 09.00 - 12.00 Uhr |
An-, Ab- & Ummeldungen
Sie benötigen:
- ihren Personalausweis und Reisepass
- eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
- gebührenfrei
Wichtige Hinweise:
- Eine Anmeldung erfolgt erst nach dem Bezug einer Wohnung
- Nach Einzug muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen.
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
- Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
- Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro
Sie benötigen:
- ihren Personalausweis und Reisepass
- eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
- gebührenfrei
Wichtige Hinweise:
- Eine Ummeldung erfolgt nach einem Bezug einer Wohnung
- Nach Einzug muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen.
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
- Die Ummeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
- Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro
Sie benötigen:
- ihren Personalausweis und Reisepass
- eine Wohnungsgeberbestätigung gem. § 19 BMG
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht bei Mitanmeldung des nicht verheirateten Partners oder von volljährigen Kindern
- gebührenfrei
Wichtige Hinweise:
- Eine Abmeldung erfolgt bei einem Wegzug ins Ausland oder nach einem Auszug aus der Wohnung, ohne eine neue Wohnung im Inland bezogen zu haben.
- Nach Auszug muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter.
- Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
- Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Die Abmeldung erfolgt im Bürgerbüro
Meldebescheinigungen
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- Gebühr von 10,00 €
Wichtige Hinweise:
- Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Sie enthält Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Doktorgrad und Anschrift der betroffenen Personen
- Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
- Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- Gebühr von 10,00 €
Wichtige Hinweise:
- Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung und enthält u.a. Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszuges und Anschrift der betroffenen Personen
- Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
- Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- Gebührenfrei für amtliche Zwecke
Wichtige Hinweise:
- Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur Person. Sie ist eine Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
- Meldebescheinigungen als Lebensbescheinigung sind persönlich zu beantragen.
- Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- gebührenfrei
Wichtige Hinweise:
- Die Nummer ist ein 11-stelliges numerisches Identifikationsmerkmal, welches jede steuerpflichtige Person erhält. Sie ändert sich im Laufe eines Lebens in der Regel nicht.
- Die Steuer-ID ist persönlich zu beantragen.
- Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
Personalausweis
Sie benötigen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Geburtsurkunde bei ledigen Personen
- die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
- Gebühr von 37,00€ (über 24 Jahre), 22,80€ (unter 24 Jahre)
Wichtige Hinweise:
- Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
- Laufzeit Personalausweis für über 24-jährige beträgt 10 Jahre
- Laufzeit Personalausweis für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Wochen zu rechnen
Reisepass
Sie benötigen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Geburtsurkunde bei ledigen
- die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
- Gebühr von 70,00€ (über 24 Jahre), 37,50€ (unter 24 Jahre)
Wichtige Hinweise:
- Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
- Laufzeit Reisepass für über 24-jährige beträgt 10 Jahre
- Laufzeit Reisepass für unter 24-jährige beträgt 6 Jahre
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mind. 8 Wochen zu rechnen
Sie benötigen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Geburtsurkunde bei ledigen
- die Eheurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten
- Nachweis der Dringlichkeit
- Gebühr von 26,00€
Wichtige Hinweise:
- Antragsteller muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein
- vorläufige Reisepässe können nur in dringenden Fällen ausgestellt werden (Nachweis z.B. Vorlage Buchungsunterlagen).
- Laufzeit: Reisepass für über 24-jährige beträgt 10 Jahre
- Reisepass für unter 24 -jährige beträgt 6 Jahre
- Die Ausstellung erfolgt im Bürgerbüro.
- Der vorläufige Reisepass wird in der Regel am folgenden Arbeitstag ausgehändigt.
eID-Karte
Sie benötigen:
- Personaldokument
- Gebühr von 37,00€
Wichtige Hinweise:
- Antragsteller muss ein Bürger eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sein.
- Antragsteller muss mindestens 16 Jahre sein
- Nur zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion, ist kein Ausweispapier
- Laufzeit: 10 Jahre
- Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro.
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen zu rechnen
Führungszeugnisse
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- Gebühr von 13,00 €
Wichtige Hinweise:
- Der Antragsteller muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen
- Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
- Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- für ein behördliches Führungszeugnis (Beleg-Art O): Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Gebühr von 13,00 €
Wichtige Hinweise:
- Der Antragsteller muss persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
- Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- für ein erweitertes Führungszeugnis: Schreiben des Arbeitgebers gem. § 30a BZRG
- Gebühr von 13,00 €
Wichtige Hinweise:
- Der Antragsteller muss persönlich im zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
- Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
- Wird für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- für ein erweitertes Führungszeugnis: Schreiben des Arbeitgebers gem. § 30a BZRG
- Vorlage der Anschrift der Behörde zum Verschicken
- Gebühr von 13,00 €
Wichtige Hinweise:
- Der Antragsteller muss persönlich im zuständigen Einwohnermeldeamt erscheinen, bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
- Ein Führungszeugnis kann erst ab der Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden.
- Wird für die Arbeit im Kinder- und Jugendbereich benötigt
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
Gewerbezentralregister
Sie benötigen:
- Ihren Personalausweis
- für juristische Personen: Handelsregister-Eintragungen der Firma
- Gebühr von 13,00 €
Wichtige Hinweise:
- Der Antragsteller muss persönlich erscheinen oder ein bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens.
- Es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen zu rechnen
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