Bürgerservice

Satzungen & Verordnungen

Kontaktdaten

Tel: 03947 / 470-0
Fax: 03947 / 470-199

E-Mail: stadt@thale.de

Geänderte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Krankheitsbedingt hat das Bürgerbüro in der Zeit vom 14.11.2024 – 03.01.2025 wie folgt geöffnet:

Montag09.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag09.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 bis 16.00 Uhr
Freitag09.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 06.12.2024geschlossen
Samstag, 11.01.202509.00 bis 12.00 Uhr

 

Im Rahmen der Feiertage hat das Bürgerbüro wie folgt geänderte Öffnungszeiten:

Mo., 23.12.202409.00 - 16.00 Uhr
Fr., 27.12.202409.00 - 12.00 Uhr
Mo., 30.12.202409.00 - 16.00 Uhr
Do., 02.01.202509.00 - 16.00 Uhr
Fr., 03.01.202509.00 - 12.00 Uhr
Sa., 04.01.2025geschlossen
Sa., 11.01.202509.00 - 12.00 Uhr


Öffnungs­zeiten Bürgerbüro

Thale - Stadtverwaltung

Montag bis Freitag
09:00 - 18:00 Uhr

Jeden ersten Samstag im Monat
09:00 - 12:00 Uhr

Das Rathaus hat aus technischen Gründen jeden letzten Mittwoch im Monat ab 15.00 Uhr geschlossen.
Das Bürgerbüro hat wegen Schulungen jeden letzten Mittwoch im Monat bereits ab 12.00 Uhr geschlossen.

Satzungen bezeichnet im öffentlichen Recht eine exekutive Rechtsnorm, die von einer juristischen Person (insbesondere Gemeinde) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird

Gemeinden können selbst erforderliche Rechtsregeln für ihr Handeln in Gemeindeangelegenheiten erlassen. Dies geschieht in Form von Satzungen, sie werden durch die Gemeindevertretung erlassen, geändert oder aufgehoben.

Verordnungen teilweise auch „Rechtsverordnung“ genannt, zum Beispiel in Art. 80 Grundgesetz (GG) benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem Gesetz. Urheber einer Verordnung ist nicht das Parlament, sondern die Exekutive; deswegen spricht man bei Verordnungen auch von exekutivem Recht. Bei der untergesetzlichen Normsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten. Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.