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Satzungen & Verordnungen

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Satzungen bezeichnet im öffentlichen Recht eine exekutive Rechtsnorm, die von einer juristischen Person (insbesondere Gemeinde) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird

Gemeinden können selbst erforderliche Rechtsregeln für ihr Handeln in Gemeindeangelegenheiten erlassen. Dies geschieht in Form von Satzungen, sie werden durch die Gemeindevertretung erlassen, geändert oder aufgehoben.

Verordnungen teilweise auch „Rechtsverordnung“ genannt, zum Beispiel in Art. 80 Grundgesetz (GG) benötigt immer eine Verordnungsermächtigung in einem Gesetz. Urheber einer Verordnung ist nicht das Parlament, sondern die Exekutive; deswegen spricht man bei Verordnungen auch von exekutivem Recht. Bei der untergesetzlichen Normsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten. Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, da sie ebenso wie ein Gesetz Rechte und Pflichten gegenüber jedem begründet, also gleichsam für jeden „gilt“. Sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“, da sie nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren vom Deutschen Bundestag (allerdings möglicherweise vom Bundesrat) beraten und verabschiedet wurde.